Erklärung zur Barrierefreiheit

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Stand dieser Erklärung

01.11.2025

Angaben zum Dienstleistungserbringer

GeKom Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH
MELDESTELLE.SH
Walkerdamm 17
24103 Kiel
 
E-Mail: infonord@gekomgmbh.de
Telefon: +49 431 3200 8977
 
Link zur Website: https://www.meldestelle.sh/
Link zum Impressum: https://www.meldestelle.sh/impressum/

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Interne Meldestelle für Beschäftigte von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Gesellschaften bzw. Verbänden, für die die Gekom als Dienstleistungserbringer die Aufgaben nach Unterabschnitt 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wahrnimmt.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Hier können Personen, die z. B. als Beschäftigte bei den teilnehmenden Kommunen oder kommunalen Gesellschaften Kenntnis von Rechtsverstößen erhalten haben, diese melden. Diese Meldung erfolgt vertraulich. Die Meldestelle leitet Folgemaßnahmen ein.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit

Wir setzen uns für digitale Barrierefreiheit ein und verfolgen das Ziel, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vollständig umzusetzen.

Unserer Webseite setzt die Vorgaben gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um:

Diese Website ist zum Stand 21.10. 2025 mit den Anforderungen der WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, vereinbar.

Tastaturbedienbarkeit und Navigation: Alle Inhalte und Funktionen sind vollständig über die Tastatur steuerbar, sodass eine Nutzung ohne Maus möglich ist.

Screenreader-Unterstützung und semantische Struktur: Die Website verwendet ARIA-Attribute und eine klar gegliederte Seitenhierarchie für eine barrierefreie Nutzung.

Anpassbare Darstellung und Lesbarkeit: Es wurde auf ausreichende Farbkontraste geachtet. Eine Anpassung der Textgröße ohne Funktionsverlust ist mittels Standard-Browser-Funktion möglich.

Feedbackmöglichkeit zur Meldung von Barrieren

Wenn Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen sind, können Sie uns gerne darauf aufmerksam machen, indem Sie uns eine Nachricht dazu zukommen lassen. Sie erreichen uns wie folgt:

E-Mail: infonord@gekomgmbh.de
Telefon: +49 431 3200 8977

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: + 49 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de