Die Meldestelle für Ihre Kommune

Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) (BGBl. I Nr. 140 2023)“ ist mit Wirkung vom 31.05.2023 für alle öffentlichen Körperschaften gültig geworden.

GeKom stellt Kommunen interne Meldekanäle zur Verfügung und nimmt die Aufgaben einer unabhängigen internen Meldestelle wahr.

Fügen Sie Ihre Kommune hinzu und profitieren Sie von vielen Vorteilen der internen Meldestelle Schleswig-Holstein.

Die Aufgabe interner Meldestellen

Laut Richtlinie müssen alle Behörden eine interne Meldestelle einrichten, bei der Beschäftigte Hinweise über Verstöße gegen das Unionsrecht geben können. Es soll sichergestellt werden, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, ohne Repressalien fürchten zu müssen, einen Rechtsverstoß melden können.

Die internen Meldestellen haben die Aufgabe, schriftliche und mündliche Meldekanäle zu betreiben, eingehende Meldungen unter Wahrung der Vertraulichkeitsvorgaben zu dokumentieren, fristgerecht den Eingang solcher zu bestätigen, Folgemaßnahmen vorzunehmen, fristgerecht Rückmeldung zu geben sowie die Vertraulichkeitsvorgaben zu beachten.

Es ist davon auszugehen, dass die Richtlinie kurzfristig in deutsches Recht umgesetzt und dabei eine Ausweitung auf die mögliche Meldung von Rechtsverstößen gegen nationales Recht erfolgen wird. Mögliche abweichende Regelungen für kleinere Verwaltungen sollen wohl dem jeweiligen Landesrecht überlassen bleiben.

Das Angebot der GeKom mbH

GeKom stellt den Kommunen interne Meldekanäle zur Verfügung und nimmt die Aufgaben einer unabhängigen internen Meldestelle wahr.

Dabei werden folgende Meldewege angeboten:

(in den GeKom-Geschäftsräumen, auf Anfrage auch an einem neutralen Ort)

Im Falle eines Hinweises übernimmt GeKom die fristgerechte und rechtssichere Dokumentation des Hinweises und Durchführung von Folgemaßnahmen (Maßnahmen zur Prüfung des Hinweises, Ermittlungen, ggf. Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen).

Es erfolgt die Berichterstattung an den Auftraggeber und die Rückmeldung an die hinweisgebende Person.

Das Angebot der GeKom mbH

GeKom stellt den Kommunen interne Meldekanäle zur Verfügung und nimmt die Aufgaben einer unabhängigen internen Meldestelle wahr.

Dabei werden folgende Meldewege angeboten:

(in den GeKom-Geschäftsräumen, auf Anfrage auch an einem neutralen Ort)

Im Falle eines Hinweises übernimmt GeKom die fristgerechte und rechtssichere Dokumentation des Hinweises und Durchführung von Folgemaßnahmen (Maßnahmen zur Prüfung des Hinweises, Ermittlungen, ggf. Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen).

Es erfolgt die Berichterstattung an den Auftraggeber und die Rückmeldung an die hinweisgebende Person.

Wesentliche Vorteile der gemeinsamen internen Meldestelle für Kommunen und kommunale Unternehmen:

Sicherung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Vertrag anstatt durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen.
Keine Durchführung eigener organisatorischer Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit der internen Meldestelle.
Keine Notwendigkeit rechtlicher (Organisations-) Verfügungen im Haus zur Ausstattung der Meldestelle mit den vorgeschriebenen Befugnissen.
Keine Notwendigkeit eigener Fortbildungsmaßnahmen.
Sicherung der Vertraulichkeit durch Ausgliederung.
Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen können sich an neutrale dritte Stelle wenden.
Kostenersparnis durch gemeinsame Meldestelle für möglichst viele Kommunen und lediglich anlassbezogene Kosten für die Folgemaßnahmen.
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Ihre Kommune in Meldestelle.sh aufnehmen

Sollten Sie als Kommune oder kommunales Unternehmen Interesse an einer Teilnahme an der internen Meldestelle Schleswig-Holstein haben, so wenden Sie sich gerne an die GeKom mbH:

Ihre Kommune in Meldestelle.sh aufnehmen

Sollten Sie als Kommune oder kommunales Unternehmen Interesse an einer Teilnahme an der internen Meldestelle Schleswig-Holstein haben, so wenden Sie sich gerne zwecks Unterbreitung eines Angebotes an die GeKom mbH: